09.01.2012

Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

Projektaufruf für das Jahr 2012

Förderziel

Das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ soll Kommunen in dünn besiedelten ländlichen Räumen dabei unterstützen, die Folgen des demografischen Wandels, die bei der Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge entstehen, zu überwinden bzw. zu minimieren. Hierfür sollen in der Kombination von interkommunaler Kooperation und Beteiligung der Menschen vor Ort zentrale Handlungsansätze für eine langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum entwickelt und umgesetzt werden. Die konzeptionelle Grundlage bilden regionale Entwicklungskonzepte/-strategien, die unter Berücksichtigung der Aspekte kostensparend (Doppelstrukturen vermeiden), bedarfsgerecht und sozialverträglich abgestimmte Maßnahmen/Projekte zur langfristigen Sicherung der Daseinsvorsorge im „Kooperationsraum“ beinhalten.

Fördergrundlage

Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderrichtlinien – THStBauFR), Bekanntmachung des TMBLM vom 10. Juni 2008, Az.: 23-4667 (ThürStAnz Nr. 27/2008 S. 1017 – 1109). Über Abweichungen von den Städtebauförderrichtlinien entscheidet das TMBLV.

Bewerbungen und Auswahlverfahren

Die Antragsunterlagen sind bis zum 29. Februar 2012 einzureichen. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt bis zum 30. April 2012.

Bei der Auswahl der Projekte werden vorrangig folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Vorhandenes Regionales Entwicklungskonzept oder vergleichbares (z.B. ILEK – Integriertes ländliches Entwicklungskonzept). Die Konzeption muss auf einer aktuellen Datengrundlage basieren und insbesondere eine Betrachtung der veränderten Nachfrage- und Angebotsstruktur im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge beinhalten.

 

  • Die aus den o. g. konzeptionellen Grundlagen abgeleiteten Maßnahmen müssen der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen und für die Versorgung des gesamten Kooperationsraumes bzw. eines größeren Teils unentbehrlich sein.

 

  • Vorrangig berücksichtigt werden Maßnahmen, die die zentralörtliche Versorgung durch die Zentralen Orte unterer Stufe sicherstellen und anteilig durch die kooperierenden Kommunen finanziert werden.

Einzureichende Unterlagen bzw. elektronisch auszufüllende Antragsunterlagen

  • Jahresantrag (siehe ThürStAnz Nr. 27/2008 S. 1017 – 1109, Anlage 1)

 

  • Elektronische Begleitinformation unter

www.staedtebaufoerderung.is44.de
(Ggf. kann ein Passwort bei stefan.linse@tmblv.thueringen.de beantragt werden.)

  • Kurzbeschreibung der regionalen bzw. überörtlichen Kooperation (Kooperationspartner, -anlass, -ziele, Organisations- und Finanzierungsgrundlagen) als formlose Anlage

 

  • Beschluss der Kooperation zur beantragten Maßnahme als formlose Anlage

Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach an das:

                               Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
                               Referat 310.2, Städtebauförderung
                               Friedensstraße 42
                               99423 Weimar

zu senden.

Quelle:  ThürStAnz Nr. 52/2011 S. 1850 - 185