Projektaufruf für das Jahr 2012
Förderziel
Das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ soll Kommunen in dünn besiedelten ländlichen Räumen dabei unterstützen, die Folgen des demografischen Wandels, die bei der Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge entstehen, zu überwinden bzw. zu minimieren. Hierfür sollen in der Kombination von interkommunaler Kooperation und Beteiligung der Menschen vor Ort zentrale Handlungsansätze für eine langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum entwickelt und umgesetzt werden. Die konzeptionelle Grundlage bilden regionale Entwicklungskonzepte/-strategien, die unter Berücksichtigung der Aspekte kostensparend (Doppelstrukturen vermeiden), bedarfsgerecht und sozialverträglich abgestimmte Maßnahmen/Projekte zur langfristigen Sicherung der Daseinsvorsorge im „Kooperationsraum“ beinhalten.
Fördergrundlage
Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderrichtlinien – THStBauFR), Bekanntmachung des TMBLM vom 10. Juni 2008, Az.: 23-4667 (ThürStAnz Nr. 27/2008 S. 1017 – 1109). Über Abweichungen von den Städtebauförderrichtlinien entscheidet das TMBLV.
Bewerbungen und Auswahlverfahren
Die Antragsunterlagen sind bis zum 29. Februar 2012 einzureichen. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt bis zum 30. April 2012.
Bei der Auswahl der Projekte werden vorrangig folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Einzureichende Unterlagen bzw. elektronisch auszufüllende Antragsunterlagen
www.staedtebaufoerderung.is44.de
(Ggf. kann ein Passwort bei stefan.linse@tmblv.thueringen.de beantragt werden.)
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Kurzbeschreibung der regionalen bzw. überörtlichen Kooperation (Kooperationspartner, -anlass, -ziele, Organisations- und Finanzierungsgrundlagen) als formlose Anlage
Die Bewerbungsunterlagen sind 2-fach an das:
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Referat 310.2, Städtebauförderung
Friedensstraße 42
99423 Weimar
zu senden.
Quelle: ThürStAnz Nr. 52/2011 S. 1850 - 185
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